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   LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16   

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https://dejure.org/2016,53367
LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16 (https://dejure.org/2016,53367)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.12.2016 - 8 Sa 647/16 (https://dejure.org/2016,53367)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 8 Sa 647/16 (https://dejure.org/2016,53367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung: Wann besteht ein Wiedereinstellungsanspruch?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15

    Wiedereinstellung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, sein Angebot zur Wiederbegründung des zum 31. Juli 2007 beendeten Arbeitsverhältnisses der Parteien zu unveränderten Bedingungen als Lagerarbeiter im Frachtbereich mit Wirkung zum 1. August 2015 anzunehmen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, ist gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - AP BGB § 611 Nr. 17).

    Ausgeschlossen ist allerdings eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - NZA-RR 2014, 119 ff.; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 63).

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 63 mwN.).

    Ausgeschlossen ist allerdings eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - NZA-RR 2014, 119 ff.; BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 63).

  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Darüber hinaus ist von der Rechtsprechung auch ohne entsprechende Vereinbarung in Ausnahmefällen eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, einen entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen, anerkannt (vgl. nur BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 ff.; BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3; zur grundsätzlichen Herleitung des Anspruchs auch BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - NZA 2016, 299 ff.).

    Im letzteren Falle kann es allerdings dem Arbeitgeber unter Umständen zugemutet werden, den Arbeitnehmer auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz des Betriebes zu verwenden (BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3) .

  • BAG, 08.02.1980 - 7 AZR 65/78
    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Denn der Arbeitnehmer trägt nach den allgemeinen Regeln die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die einen Wiedereinstellungsanspruch begründen (BAG 8. Februar 1980 - 7 AZR 65/78 - nv. juris; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 744).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Darüber hinaus ist von der Rechtsprechung auch ohne entsprechende Vereinbarung in Ausnahmefällen eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, einen entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen, anerkannt (vgl. nur BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 ff.; BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3; zur grundsätzlichen Herleitung des Anspruchs auch BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - NZA 2016, 299 ff.).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Darüber hinaus ist von der Rechtsprechung auch ohne entsprechende Vereinbarung in Ausnahmefällen eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, einen entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen, anerkannt (vgl. nur BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 ff.; BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3; zur grundsätzlichen Herleitung des Anspruchs auch BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - NZA 2016, 299 ff.).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16
    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung sind nach der Rechtsprechung die sich später herausstellende Unschuld des Arbeitnehmers oder zumindest das Bekanntwerden von Umständen, die den bestehenden Verdacht gegen ihn beseitigen bzw. entkräften (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - NZA 1997, 1340 ff.).
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